AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bermuda Cocktails ist ein Produkt der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen die von der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH erbracht werden. Die Leistung der Firma
ServiceKonzeptRuhr GmbH beinhaltet die Durchführung von gastronomischen Schulungen.
Vereinbarungen, insbesondere mündliche Absprachen und Zusicherungen, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.

Die Schulungen werden nach den organisatorischen Vorgaben des Auftraggebers unter Aufsicht und unter alleiniger Weisungsbefugnis der Firma
ServiceKonzeptRuhr GmbH erbracht.

Die Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH gestaltet seine Schulungen und Tätigkeiten für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßen – die Interessen des
Auftraggebers angemessen wahrendem- Ermessen.

Bei der Teilnahme an Kursen und Schulungen werden den Teilnehmern Fertigkeiten und Kenntnisse aus dem entsprechenden Schulungsangebot vermittelt. Jeder Teilnehmer erhält eine Bestätigung am Ende des Kurses.

1. Cocktailworkshops

Das Mindestalter für Teilnehmer beträgt 18 Jahre.

ServiceKonzeptRuhr GmbH erhebt eine Kaution in Höhe von 100 € pro Schulung und behält sich vor diese bei überhöhtem Reinigungsaufwand des Semi-narraumes, mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung des Mobiliars/Equipments, Diebstahls oder erhöhtem Konsum von Spirituosen, einzubehalten. Die Kaution wird am Ende des Seminars in Bar zurück erstattet.

Dem Seminarleiter von ServiceKonzeptRuhr GmbH steht es frei einzelne Personen ohne Begründung vom Seminar auszuschließen.

ServiceKonzeptRuhr GmbH haftet nicht für übermäßigen Alkoholkonsum während des Workshops.

Allergien einzelner Teilnehmer sind dem Seminarleiter vorher/unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

Die vereinbarte Cocktailauswahl ist ServiceKonzeptRuhr GmbH mindestens 14 Tage vor Schulungsbeginn mitzuteilen.

Den Teilnehmen stehen Mineralwasser, Kaffee und Kaffeespezialtäten kostenlos während der Schulung zur Verfügung.

Den Teilnehmer wird ausdrücklich empfohlen auf das Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Workshop zu verzichten und den ÖPNV zu benutzen.

2. Haftung

Bei Beschädigung fremden Eigentums durch unsere Mitarbeiter haftet ServiceKonzeptRuhr GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3. Zahlungsbedingungen und Geltungsdauer

Die Kursgebühr ist 14 Tage vor Schulungstermin zur Zahlung fällig. Erst der Eingang der Zahlung auf ein Konto von ServiceKonzeptRuhr GmbH berechtigt zur Teilnahme. Die Mindesteilnehmeranzahl für Schulungen beträgt 5 Teilnehmer.

Angebote und Terminvereinbarungen sind bis zur Bestätigung freibleibend. ServiceKonzeptRuhr GmbH verpflichtet sich den vereinbarten Termin 5 Werktage nach Angebotsabgabe frei zu halten.

Die Kaution wird nach der Schulung in Bar zurück gezahlt.

Die genaue Teilnehmerzahl ist ServiceKonzeptRuhr GmbH 14 Tage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Bei kurzfristigem Ausfall einzelner Teilnehmer berechnen wird 75% der Teilnehmergebühr sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl wir die Gebühr in vollem Umfang erhoben.

Sollte bei Auftragsbestätigung nach Ablauf der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang festgestellt wer-den, behält sich ServiceKonzeptRuhr GmbH vor, vom Auftrag zurückzutreten und Schadensersatz im Wege des entgangenen Gewinns geltend zu machen.

Angebote der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH sind unverbindlich, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird.

4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die
Vereinbarung im Übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu
ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.